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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2020

Pro Senectute Kanton Zürich (nachfolgend «PSZH») ist eine private, gemeinnützige Stiftung mit Sitz an der Forchstrasse 145 in 8032 Zürich. PSZH setzt sich dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren im Kanton Zürich ihr Leben selbständig führen können. PSZH fördert weiter den Austausch und die Solidarität zwischen den Generationen.
PSZH erbringt zahlreiche Leistungen, unter anderem im Rahmen von Beratung, Bildung, Kultur, Pflege, Hilfe, Unterstützung, Sport und Miete. PSZH erbringt solche Leistungen sowohl mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch mit Hilfspersonen sowie gemeinsam mit Dritten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von PSZH wie auch der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner – darunter werden unter anderem Kundinnen und Kunden beziehungsweise Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstanden – sämtlicher Leistungen von PSZH (nachfolgend einheitlich die «Vertragspartnerinnen und Vertragspartner» sowie die «Leistungen»). Für einzelne oder zusätzliche Leistungen können besondere, ergänzende, individuelle oder weitere Bedingungen und Vereinbarungen bestehen. Solche Bedingungen und Vereinbarungen gehen bei Abweichungen diesen AGB vor.

Informationen über die Bearbeitung von Personendaten bei PSZH sowie über die Rechte von Personen, deren Daten durch PSZH bearbeitet werden, finden sich in der Datenschutzerklärung. PSZH veröffentlicht die Datenschutzerklärung insbesondere auf der Website.

1. Leistungen

PSZH informiert über ihre jeweils angebotenen Leistungen und deren Umfang in geeigneter Art und Weise, beispielsweise mit Broschüren und anderen gedruckten Publikationen, im persönlichen Kontakt oder auf ihrer Website. PSZH bietet Leistungen kostenlos oder kostenpflichtig an. PSZH informiert über allfällige Kosten und Preise in geeigneter Art und Weise, beispielsweise mit Preislisten. Für den Bezug von Leistungen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, sofern PSZH keine Ausnahme im Einzelfall vorsieht.

PSZH bestimmt Kosten und Preise sowie Leistungsumfang im eigenen Ermessen. Es gelten die jeweiligen Preise und der jeweilige Leistungsumfang beim Abschluss von Vereinbarungen zum Bezug von Leistungen. PSZH ist berechtigt, Ermässigungen und Vorteile zu gewähren.

Sämtliche angebotenen Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. PSZH bestimmt nach eigenem Ermessen, auf welchem Weg der Vertrag für den Bezug von Leistungen zustande kommt. PSZH kann insbesondere vorsehen, dass eine Anmeldung, Bestellung oder Registrierung mit bestimmten Angaben erfolgen muss. Anmeldungen, Bestellungen und Registrierungen sowie vergleichbare Schritte gelten als verbindliche Anträge von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern an PSZH zum Bezug von Leistungen und verpflichten im Fall von kostenpflichtigen Leistungen zur Zahlung. Der jeweilige Vertrag kommt erst mit der Bestätigung oder Leistungserbringung durch PSZH zustande. PSZH ist berechtigt, für die ausserterminliche oder vorzeitige Kündigung von Verträgen durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner ihren tatsächlichen Aufwand oder eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

PSZH kann Einschränkungen für angebotene Leistungen nach eigenem Ermessen vorsehen, beispielsweise in Bezug auf Örtlichkeiten und Zielgruppen, in Abhängigkeit von Bestellfristen, Mindestbestellmengen und vorhandenen Vorräten oder im Hinblick auf minimale und maximale Teilnehmerzahlen. PSZH ist berechtigt, den Bezug von Leistungen aus begründetem Anlass zu verweigern oder die Erbringung von Leistungen einzustellen.

PSZH ist berechtigt, Leistungen gemeinsam mit geeigneten Dritten zu erbringen oder durch geeignete Dritte erbringen zu lassen.

2. Kommunikation

PSZH ist berechtigt, Vertragspartnerinnen und Vertragspartner per Briefpost, E-Mail, Instant Messaging, SMS und über sonstige Kommunikationskanäle im Zusammenhang mit ihren Leistungen zu kontaktieren. Solche Mitteilungen können auch Werbung für bestehende und neue Leistungen von PSZH enthalten. Empfängerinnen und Empfänger können dem Erhalt von Mitteilungen, die solche Werbung enthalten, jederzeit für die Zukunft widersprechen.

3. Rechnungsstellung

PSZH stellt Rechnung für kostenpflichtige Leistungen. Zahlungen sind per sofort geschuldet, sofern PSZH keine Zahlungsfrist gewährt hat. Barzahlung ist nur im Einvernehmen mit PSZH möglich. PSZH ist berechtigt, kostenpflichtige Leistungen von Akonto- oder Vorauszahlungen abhängig zu machen. Die Verrechnung von Forderungen von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zu Lasten von PSZH ist ausgeschlossen.

Vertragspartnerinnen und Vertragspartner geraten bei nicht fristgerechter Zahlung auch ohne Zahlungserinnerung automatisch in Verzug. Bei Verzug ist PSZH berechtigt, einen Verzugszins von 5.0 % pro Jahr, eine Gebühr von jeweils CHF 25.00 für einzelne Zahlungserinnerungen sowie ihre weiteren Auslagen für das Inkasso in Rechnung zu stellen. PSZH ist berechtigt, säumigen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern die Leistungserbringung zu verweigern sowie Forderungen an Dritte abzutreten oder Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen

4. Gewährleistung und Haftung

PSZH erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig im Interesse der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner. PSZH übernimmt aber keine ausdrückliche Gewährleistung für ihre Leistungen und insbesondere ist kein bestimmter Erfolg geschuldet. Allfällige Mängel müssen von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern unverzüglich gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen ist PSZH bestrebt, die Mängel zu beheben.

PSZH haftet nur für direkte Schäden, die durch eigene grobfahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurden. Jegliche weitere Haftung von PSZH, insbesondere bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Mängelfolgeschäden, für Ansprüche Dritter und für entgangenen Gewinn, ist ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.

PSZH haftet nicht, wenn die sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten auf Grund höherer Gewalt nur teilweise oder nicht vollständig erfüllt werden können. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Brände und Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Einzel- und Generalstreiks, Attentate und Explosionen, Aufstände, Kriege und Unruhen, Epidemien und Pandemien, die Beschränkung oder Unterbrechung der Stromversorgung und von Telekommunikationsdiensten, IT-Sicherheitsvorfälle, Wasserverschmutzungen sowie behördlich angeordnete Verbote.

Die Beschränkung der Haftung gemäss diesen Bedingungen gilt unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund. Eine allenfalls weitergehende zwingende Haftung, insbesondere für grobfahrlässige oder vorsätzliche Handlungen sowie gemäss anwendbarem Datenschutz-, Gesundheits-, Lebensmittel- und Produkthaftpflichtrecht, bleibt vorbehalten.

Die Versicherung ist Sache der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner. PSZH haftet, sofern und soweit sie aufgrund einer eigenen Versicherung über eine Deckung für Schäden auf Seiten von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern verfügt.

5. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB müssen ausdrücklich und schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text erlaubt, vereinbart werden.

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Diese salvatorische Klausel gilt nicht für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, die Konsumentinnen und Konsumenten sind.

PSZH ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner werden in geeigneter Art und Weise über massgebliche Anpassungen dieser AGB informiert. Für Leistungen mit einer laufenden Vertragsdauer gelten die angepassten AGB grundsätzlich erst ab der nächsten Vertragsdauer. Ausnahmsweise kann PSZH massgebliche Anpassungen dieser AGB zu einem früheren Zeitpunkt oder per sofort für anwendbar erklären, insbesondere bei entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen.

Diese AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht mit ausschliesslichem Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz von PSZH. Diese Rechtswahl und dieser Gerichtsstand gelten nicht für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, die Konsumentinnen und Konsumenten sind. Solche Vertragspartnerinnen und Vertragspartner können sich insbesondere auf das Recht und den Gerichtsstand an ihrem Wohnort berufen.

Die AGBs stehen Ihnen hier zum Download als PDF zur Verfügung.