Die Individuelle Finanzhilfe hilft in Notlagen.
Reicht Ihre AHV-Rente trotz Ergänzungsleistungen nicht bis Ende Monat? Haben Sie all Ihre Sozialversicherungsansprüche ausgeschöpft und wissen nicht, wie Sie eine dringend benötigte Anschaffung finanzieren können? Pro Senectute Kanton Zürich unterstützt Menschen in finanziellen Notsituationen mit der Individuellen Finanzhilfe.
Wenn die bescheidenen Mittel zum Beispiel für ein dringend benötigtes Hilfsmittel oder für die Bezahlung von ungedeckten Gesundheitskosten nicht ausreichen, gibt es eine weitere Möglichkeit, wie wir Ihnen nach Überprüfung helfen können. Mit der Individuellen Finanzhilfe unterstützen wir im Auftrag des Bundes Jahr für Jahr ältere Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Allein im Kanton Zürich helfen wir jährlich rund 1000 Personen, die auf finanzielle Unterstützung dringend angewiesen sind.
Möchten Sie ein Gesuch für Individuelle Finanzhilfe stellen? Wohnen Sie im Kanton Zürich und erfüllen die folgenden Voraussetzungen?
- Sie befinden sich im ordentlichen AHV-Alter.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz.
- Sie sind Bürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates oder wohnen seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz.
Dann melden Sie sich bei uns für ein persönliches Beratungsgespräch.
Flyer Individuelle Finanzhilfe – Hilfe in Notlagen (PDF)
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