Vorsorgeregelung
Selbstbestimmte Vorsorgeregelung im Alter
Haben Sie im Vorsorgefall niemanden, der sich um Sie kümmert? Oder möchten Sie Ihre Angehörigen entlasten? Dann können Sie uns als vorsorgebeauftragte Institution einsetzen. Sollten Sie urteilsunfähig werden, regeln wir alle Angelegenheiten gemäss Ihren Wünschen. Auch für den Todesfall ist vorgesorgt. Wir arbeiten hierfür mit einem Willensvollstrecker zusammen.
Urteilsunfähigkeit
Für den Fall einer Urteilsunfähigkeit (z.B. bei einer Demenzerkrankung) können Sie selbstbestimmt vorsorgen. Sie entscheiden, wer Sie vertreten soll, und halten Ihre Wünsche im Rahmen eines Vorsorgeauftrags fest. Fehlt ein solcher Vorsorgeauftrag, wird bei Einzelpersonen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft errichtet.
Wir bieten Ihnen eine optimale Lösung, sofern Sie im Vorsorgefall niemanden haben, der sich um Sie kümmert, oder wenn Sie Ihre Angehörigen entlasten möchten: Sie können Pro Senectute Kanton Zürich als vorsorgebeauftragte Institution mit einer Vorsorgevollmacht einsetzen. Sollten Sie urteilsunfähig werden, regeln wir alle Angelegenheiten gemäss Ihren individuellen Wünschen. Wir sorgen dafür, dass Sie gemäss Ihren Vorstellungen betreut werden, kümmern uns um Ihre Finanzen und erledigen alles Administrative sowie Rechtliche anstelle der KESB.
Todesfall
Nach dem Ableben sind durch die Angehörigen rund 100 Aufgaben zu erledigen. Es gibt im Kanton Zürich kein Amt, welches diese Aufgaben übernimmt, wenn die verstorbene Person keine Erben hinterlässt. Wer keine Nachkommen hat, sollte zu Lebzeiten eigenverantwortlich einen sogenannten «Willensvollstrecker» beauftragen, welcher sich nach dem Ableben allen Aufgaben annimmt und dadurch Ordnung schafft.
Pro Senectute Kanton Zürich arbeitet hierfür mit der «Dimovera Nachlasstreuhand GmbH» zusammen. Anders als andere Willensvollstrecker, erledigt Dimovera sämtliche Aufgaben nach dem Todesfall. Dazu gehören:
- Sofortmassnahmen im Todesfall
- Organisation der Bestattung
- Auflösung des Wohnsitzes
- Administratives und Erbteilung nach Eintritt des Todes
Weitere Informationen zum Angebot von Dimovera als Willensvollstreckerin
Unser Angebot – verlässlich, engagiert und erfahren
Mit Pro Senectute Kanton Zürich steht Ihnen eine Partnerin zur Seite, welche sich seit Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts intensiv mit dem Thema der selbstbestimmten Vorsorge auseinandersetzt und sich für die Wahrung Ihrer Interessen engagiert.
Bei der vorsorglichen Regelung von Todesfällen ist viel Spezialwissen notwendig. Da der Fokus von Pro Senectute Kanton Zürich auf der Unterstützung zu Lebzeiten liegt, arbeiten wir für die Todesfallregelung im Rahmen dieser Dienstleistung mit der Dimovera Nachlasstreuhand GmbH in Winterthur zusammen. Unsere Kooperationspartnerin verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, handelt sozial und kundenorientiert, ist gut vernetzt und bestens vertraut mit den lokalen Gegebenheiten im Kanton Zürich.
Was kostet die Vorsorgeregelung?
Unsere Dienstleistungen für die Erstellung sämtlicher Unterlagen zu Ihrer Vorsorge sowie die Umsetzung im Ereignisfall verrechnen wir nach marktüblichen Preisen. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über unsere Konditionen.
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr über die Vorsorgeregelung erfahren? Gerne laden wir Sie zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch ein.
Telefon: 058 451 53 40
E-Mail: vore(at)pszh.ch