Ergänzungsleistungen helfen, wenn die Rente nicht zum Leben reicht.
Ergänzungsleistungen garantieren, dass die minimalen Lebenskosten der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz gedeckt sind. Wenn Ihre Rente nicht für Ihren Lebensbedarf ausreicht, haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die Ergänzungsleistungen (EL) bilden zusammen mit der AHV und der IV die 1. Säule des Dreisäulenkonzepts der Vorsorge in der Schweiz. Diese sichert die finanzielle Grundversorgung. Auf Ergänzungsleistungen besteht aus diesem Grund ein rechtlicher Anspruch. Der neu konzipierte EL-Rechner von Pro Senectute hilft Ihnen, einen EL-Anspruch abzuschätzen.
Um Ergänzungsleistungen beziehen zu können, müssen Sie diese bei einer Ihrer kantonalen EL-Stelle beantragen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
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Reform der Ergänzungsleistungen 2021
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ist seit Januar 2021 in Kraft. Doch was genau bringen die Neuerungen mit sich und wie wirken sie sich auf das Leben von AHV-Beziehenden mit kleinem Einkommen aus? Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
Die Fakten-Übersicht steht hier zum Download zur Verfügung.
In unserer Fachzeitschrift Psinfo erfahren Sie noch mehr über die die Reform der Ergänzungsleistungen.
Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben? Mit unserem EL-Rechner berechnen Sie Ihren Anspruch in drei einfachen Schritten.
Lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema finanzielle Unterstützung.