Finanzielle Hilfen
Wir helfen, wenn das Geld nicht mehr reicht
Armut im Alter ist auch in der reichen Schweiz leider keine Seltenheit. Wir helfen Ihnen, wenn Sie finanzielle Sorgen haben und das Geld nicht mehr zum Leben reicht.

Ergänzungsleistungen
Sie helfen, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Ergänzungsleistungen garantieren, dass die minimalen Lebenskosten der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz gedeckt sind. Wenn Ihre Rente nicht für Ihren Lebensbedarf ausreicht, haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die Ergänzungsleistungen (EL) bilden zusammen mit der AHV und der IV die 1. Säule des Dreisäulenkonzepts der Vorsorge in der Schweiz. Diese sichert die finanzielle Grundversorgung. Auf Ergänzungsleistungen besteht aus diesem Grund ein rechtlicher Anspruch. Der EL-Rechner von Pro Senectute hilft Ihnen, einen EL-Anspruch abzuschätzen.
Um Ergänzungsleistungen beziehen zu können, müssen Sie diese bei einer Ihrer kantonalen EL-Stelle beantragen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Weitere Informationen
- Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben? Mit unserem EL-Rechner berechnen Sie Ihren Anspruch in drei einfachen Schritten.
- Lesen Sie unseren Online-Ratgeber zum Thema finanzielle Unterstützung.
Individuelle Finanzhilfe
Reicht Ihre AHV-Rente trotz Ergänzungsleistungen nicht bis Ende Monat? Haben Sie all Ihre Sozialversicherungsansprüche ausgeschöpft und wissen nicht, wie Sie eine dringend benötigte Anschaffung finanzieren können? Pro Senectute Kanton Zürich unterstützt Menschen in finanziellen Notsituationen mit der Individuellen Finanzhilfe.
Wenn die bescheidenen Mittel zum Beispiel für ein dringend benötigtes Hilfsmittel oder für die Bezahlung von ungedeckten Gesundheitskosten nicht ausreichen, gibt es eine weitere Möglichkeit, wie wir Ihnen nach Überprüfung helfen können. Mit der Individuellen Finanzhilfe unterstützen wir im Auftrag des Bundes Jahr für Jahr ältere Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Allein im Kanton Zürich helfen wir jährlich rund 1000 Personen, die auf finanzielle Unterstützung dringend angewiesen sind.
Möchten Sie ein Gesuch für Individuelle Finanzhilfe stellen? Wohnen Sie im Kanton Zürich und erfüllen die folgenden Voraussetzungen?
- Sie befinden sich im ordentlichen AHV-Alter.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz.
- Sie sind Bürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates oder wohnen seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz.
Dann melden Sie sich bei uns für ein persönliches Beratungsgespräch.
Weitere Informationen
- Flyer Individuelle Finanzhilfe – Hilfe in Notlagen (PDF)
- Erfahren Sie mehr über die Individuelle Finanzhilfe.