Mit einer Trauerspende können Sie einer geliebten verstorbenen Person gedenken und gleichzeitig ein Zeichen für das Leben setzen.

Wenn Sie Pro Senectute Kanton Zürich in einer Todesanzeige für Spenden angeben möchten, verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Pro Senectute Kanton Zürich
IBAN: CH95 0900 0000 8007 9784 4
Vermerk: Vorname und Name der verstorbenen Person

Bitte melden Sie uns die Traueradresse, an die wir die Spenderliste schicken dürfen:

Kontaktformular Trauerspende

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Adresse*
Vorname und Name der verstorbenen Person*

Jede Trauerspende wird von uns verdankt und eine Liste der Spendenden an die Trauerfamilie geschickt.


Können Spenden von den Steuern abgezogen werden?

Ja, Spenden können von den Steuern abgezogen werden da Pro Senectute als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Steuerpflicht befreit ist. Dazu erhalten alle Spendenden jeweils Mitte Januar eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung.

Weshalb benötigt Pro Senectute Kanton Zürich Spenden?

Mit eigenen Mitteln kann Pro Senectute Kanton Zürich direkte Hilfe leisten, wo dringende Notwendigkeit besteht, und neue Projekte entwickeln, die die ältere Bevölkerung gezielt unterstützen. Dies in Ergänzung zu den Beiträgen von Bund und den Gemeinden. Dazu sind wir auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen. Viele Angebote sind nicht finanzierbar ohne Spenden oder Legate (=Vermächtnis) aus Erbschaften.

Wie werden die Spenden eingesetzt?

Die Spenden werden dort eingesetzt, wo Hilfe dringend nötig ist, wie beispielsweise für die persönliche Sozialberatung, die im vertraulichen Gespräch mit Tipps, Informationen, Sach- und Dienstleistungen unterstützt. Oder auch für die gezielte finanzielle Hilfe für Menschen in einer Notlage, damit Armut im Alter verhindert werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie im Jahresbericht.

Wie finanziert sich Pro Senectute Kanton Zürich?

Die Organisation ist auf 3 Finanzierungsquellen angewiesen:

  • Spenden und Legate: Ein Grossteil der Mittel kommt von privaten Unterstützern, rund 20% des gesamten Ertrages.
  • Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinden: Hierzu werden Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Gemeinden geschlossen. Diese Beiträge belaufen sich auf rund 30% des Ertrages.
  • Einnahmen aus Dienstleistungen: Gebühren für Beratungs-, Betreuungs- und andere Dienste, die Pro Senectute anbietet. Dies ergibt etwa die Hälfte des gesamten Ertrages.

Die finanzielle Unabhängigkeit von Pro Senectute ermöglicht es der Organisation, flexibel auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung einzugehen.

Wird Pro Senectute Kanton Zürich von der öffentlichen Hand unterstützt?

Pro Senectute erhält indirekt staatliche Unterstützung durch Projekte oder Programme, die von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) gefördert werden. Der Bund leistet über das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Beiträge an Angebote, die den Zielen der sozialen Integration, Prävention oder Unterstützung älterer, vulnerabler Menschen dienen. Ein Beispiel dafür ist die Sozialberatung, die dank Spenden und der Unterstützung durch das BSV kostenlos angeboten werden kann.

Was bedeutet das Gütesiegel der Zewo?

Unabhängige Zertifizierungsstellen überprüfen die Arbeit von Pro Senectute Kanton Zürich regelmässig. Das Zewo-Gütesiegel bestätigt, dass Spendengelder zweckbestimmt, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Grundsätzen von Swiss GAAP FER 21 und bietet damit grösstmögliche Transparenz. Das Zewo-Gütesiegel steht für:

  • einen zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Spenden
  • transparente Information und eine aussagekräftige Rechnungslegung
  • unabhängige und zweckmässige Kontrollstrukturen
  • aufrichtige und offene Kommunikation und faire Mittelbeschaffung

Spendenbetreuung
058 451 50 10
spenden@pszh.ch
Montag bis Donnerstag
9–12 und 13.30–16.30 Uhr

Pro Senectute Kanton Zürich ist mit dem Zewo-Gütesiegel ausgezeichnet, welches den zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz von Spendengeldern bescheinigt.