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Abklärung von Betreuungsleistungen

Unterstützung älterer Menschen zu Hause

Das Angebot «Assessment zur Abklärung Betreuungsleistungen (ZLV)» richtet sich an Gemeinden, die Pro Senectute Kanton Zürich mit der individuellen Bedarfsabklärung von Seniorinnen und Senioren beauftragen möchten.

Die Zürcher Gemeinden sind vom Kanton beauftragt, eine individuelle Abklärungsstelle über den Hilfe- und Betreuungsbedarf sicherzustellen (Zusatzleistungsverordnung vom 22. Mai 2024). Sie können diese individuelle Abklärungsstelle innerhalb ihrer Verwaltung aufbauen oder diese Aufgabe delegieren.

Pro Senectute Kanton Zürich als Abklärungsstelle

Pro Senectute Kanton Zürich bietet ab 1. Januar 2025 Gemeinden diese Abklärung zum Bedarf von Betreuungsleistungen im Rahmen eines Assessments an. Die Assessments werden von Sozialberatenden oder den Fachstellen Alter durchgeführt. 

Abklärungsprozess / «Assessment ZLV»

Abklärung Betreuungsleistungen gemäss Zusatzleistungsverordnung (ZLV)

  • Betreuungsleistungen und Hilfsmittel werden nach einem ausführlichen Assessment zusammen mit den Seniorinnen und Senioren festgehalten. Sie haben wirtschaftlich und zweckmässig zu sein.
  • Der Antrag EL-Massnahmen ZLV wird an die zuständige Ergänzungsleistungsstelle geschickt.
  • Nach Gutheissung durch die Ergänzungsleistungsstelle oder durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) werden die Seniorinnen und Senioren bei Bedarf bei der Umsetzung der Massnahmen weiter unterstützt.
  • Falls notwendig werden weitere Leistungserbringer einbezogen.
Sozialberatungsprozess mit ZLV-Abklärung

Neu finanzierte Betreuungsleistungen gemäss ZLV

Der Kanton Zürich baut mit der Zusatzleistungsverordnung vom 22. Mai 2024 die Ergänzungsleistungen im Bereich Betreuung und Hilfsmittel per 1. Januar 2025 aus. Ältere Menschen in bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen können somit länger im vertrauten Zuhause leben; vorzeitige und nicht notwendige Heimeintritte werden verzögert und Kosten eingespart.

Betreuungsleistungen

  • Unterstützung bei der Haushaltführung
  • psychosoziale Betreuung und Begleitung, namentlich zur Wahrung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt und zur Prävention von sozialer Isolation und psychischen Krisen
  • Entlastungsdienste
  • Beratung sowie Leistungsabklärung und -koordination
  • Mehrkosten für Leistungen von Mittagstischen und Mahlzeitendiensten
  • Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, einem Tagesspital oder einem Ambulatorium

Beratung von Seniorinnen und Senioren als Kernaufgabe

Pro Senectute Kanton Zürich leistet im ganzen Kanton kostenlose und freiwillige Sozialberatung für Menschen ab 60 Jahren, die noch zu Hause leben. Die Beratungen werden telefonisch, in den sieben regionalen Dienstleistungscentern oder bei Bedarf zu Hause bei den Seniorinnen und Senioren erbracht. In rund 85 Prozent der Sozialberatungen geht es um finanzielle Themen. EL- und ZL-Abklärungen gehören zum Tagesgeschäft.

Die Sozialberatenden kennen dank ihrer lokalen Vernetzung die Leistungsträger zum Thema Betreuung und Hilfsmittel in den Gemeinden und sind daher fachlich versiert, diese Abklärungen professionell und zielführend durchzuführen.

Weisses Telefon auf grünem Hintergrund

Kontakt

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in einem unserer Dienstleistungscenter. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.