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Ihre Erbschaft oder Vermächtnis für ältere Menschen

Mit der Berücksichtigung von Pro Senectute in Ihrem Testament engagieren Sie sich über Ihr Leben hinaus für das Wohl älterer Menschen.

Erbschaften und Vermächtnisse (auch Legat) sind besonders wertvolle Spenden und bieten eine einzigartige Möglichkeit, dauerhaft zu wirken. Durch Ihre Unterstützung können wir Projekte langfristig sichern und Perspektiven für ältere Menschen schaffen. Heute und in Zukunft.


«Mit Ihrem Vermächtnis schenken Sie älteren Menschen im Kanton Zürich Nähe, Sicherheit und konkrete Unterstützung im Alltag. Herzlichen Dank!»

Véronique Tischhauser-Ducrot, Vorsitzende der Geschäftsleitung


Mit einem zu Lebzeiten verfassten Testament sind Sie sicher, dass der Nachlass nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist. Ein Testament schafft Ordnung und Klarheit – ganz unabhängig von der Grösse Ihres Vermögens. Sobald Sie verbindlich bestimmen wollen, wer wie begünstigt werden soll, wird ein Testament zwingend nötig.

Informationsanlässe/Webinare

Lassen Sie sich von Experten informieren über die Themen Vorsorge, Nachlassplanung, Erbrecht und Testament.

ein Testament muss handschriftlich verfasst werden. Kugelschreiber und Papier liegen bereit

Testament erstellen

So können Sie Ihr Testament und Ihren Nachlass regeln.


Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge und was ist zu beachten?

Der überlebende Ehepartner und die Kinder (auch Adoptivkinder) sind gemäss der gesetzlichen Erbfolge die Haupterben. Andere Verwandte kommen in zweiter Linie zum Zug. Abgesehen vom Ehepartner (oder eingetragenen Partner) haben nur Blutsverwandte einen gesetzlichen Erbanspruch.

Der hinterbliebene Lebenspartner, Stiefkinder und andere Nichtverwandte haben gemäss Gesetz keinen Anspruch und gehen daher leer aus. Sollen diese berücksichtigt werden ist ein Testament zwingend nötig.

Was ist der Pflichtteil resp. die freie verfügbare Quote?

Der Pflichtteil ist derjenige Teil der Erbquote, den der Erblasser seinen Nachkommen und seinem Ehegatten grundsätzlich nicht entziehen kann:

  • Nachkommen (Kindern, Enkeln, Urenkeln): 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Ehepartner oder eingetragene Partner: 1/2 des gesetzlichen Erbteils

Alle anderen Erben haben keine Pflichtteile und müssen daher nicht berücksichtigt werden (Eltern/Geschwister).

Beispiele:

  • Ehepartner mit Nachkommen: Pflichtteil Ehepartner 25%, Pflichtteil Nachkommen 25%
  • Ehepartner, keine Nachkommen: Pflichtteil Ehepartner 50%
  • Alleinstehend mit Nachkommen: Pflichtteil Nachkommen 50%
  • Alleinstehend, keine Nachkommen: kein Pflichtteil

Die freie verfügbare Quote ist derjenige Teil des Erbvermögens, welcher nicht dem Pflichtteilschutz unterliegt und somit nach freien Wünschen vererbt werden kann.

Kann ich jemanden enterben resp. den Pflichtteil umgehen?

Nach Schweizer Erbrecht ist eine Enterbung aufgrund von Streitigkeiten oder Antipathie nicht gültig. Sie ist nur möglich, wenn gravierende Gründe vorliegen, etwa eine schwere Straftat gegenüber dem Erblasser oder einem seiner Angehörigen.

Weshalb soll ein Testament erstellt werden?

Um über den nicht pflichtteilsgeschützten Teil, die sogenannte freie Quote, zu verfügen, muss ein Testament oder ein Erbvertrag errichtet werden. Mit der freien Quote kann jede beliebige Person begünstigt werden, aber auch Organisationen wie Stiftungen oder Vereine.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Mittels Erbvertrag kann ein Erblasser seinen Nachlass gemeinsam mit seinen künftigen Erben anders regeln als vom Gesetz vorgesehen. Die Erben können teilweise oder ganz auf ihre Erbansprüche verzichten, auch wenn sie von Gesetzes wegen pflichtteilsgeschützt sind. Empfehlenswert ist eine wohldurchdachte Planung, in die alle Beteiligten miteinbezogen werden.

Anders als das Testament kann ein Erbvertrag nur mit dem Einverständnis der Vertragsparteien geändert oder wieder aufgehoben werden. Daher ist ein Erbvertrag sorgfältig zu formulieren und benötigt eine Urkundsperson sowie zwei Zeugen, damit er rechtsgültig ist.

Was ist eine Erbschaft und was ist ein Legat (=Vermächtnis)?

Bei einer Erbschaft gehen die Rechte und Pflichten des Nachlasses solidarisch auf die Erben über,
z. Bsp. auch allfällige Schulden. Für alle Entscheidungen muss das Einverständnis aller Erben vorliegen.

Bei einem Legat oder Vermächtnis besteht nur ein Anspruch auf die im Testament definierte Summe oder Sache und das nur, sofern der Nachlass genug hoch bzw. die Sache noch im Nachlass ist. Es gibt keine rechtlichen Pflichten für den Legatnehmer und er hat auch keine Einsicht in die Nachlassabwicklung.

Ihre Ansprechperson
Thomas Recher
058 451 51 39
thomas.recher(at)pszh.ch

Pro Senectute Kanton Zürich ist mit dem Zewo-Gütesiegel ausgezeichnet, welches den zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz von Spendengeldern bescheinigt.

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